Content Sharing zwischen zwei oder mehreren Portalen
Content-Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Elementen oder Inhalten über Portalgrenzen hinweg. Geshared werden können
Das Ganze wird bewerkstelligt über die Rechtevergabe für Rollen / Benutzer aus anderen Portalen in der Richtlinienverwaltung durch den Administrator.
Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Rolle / der jeweilige Benutzer in der Rollen- bzw. Benutzerverwaltung für das Content Sharing freigegeben wurde.
Anwendungsbeispiel
Sie wollen Objekte oder ganze Modul-Instanzen aus einem Portal mit dem Portalnamen: "Touristik" einem anderen Portal innerhalb Ihrer contentXXL-Installation mit dem Portalnamen "Gemeinde" zur Verfügung stellen.
Sie möchten, dass die Inhalte nur gelesen, aber nicht verändert werden dürfen.
1. Überlegung: Von wo nach wo soll Content geshared werden?
Beispiel: Inhalte von Portal "Touristik" sollen im Portal "Gemeinde" veröffentlicht werden.
Also braucht der anonyme Benutzer (Rolle: Jeder) im Portal "Gemeinde" Leserechte für das Portal "Touristik". Diese Leserechte können nur im Portal "Touristik" erteilt werden.
Es muss die Rolle "Jeder" im Portal "Gemeinde" für Content Sharing freigegeben werden.
2. Überlegung: Was soll geshared werden?
Beispiel: Artikel-Modul
Es werden Rechte für die Modul-Instanz benötigt, die geshared werden soll, sowie für die Objekte in dieser Modul-Instanz.
Da Rechte üblicherweise in Richtlinien definiert werden, würde sich anbieten, im "Touristik"-Portal eine Richtlinie für Module "shared" anzulegen, in der neben den üblichen Rechten das Leserecht für die Rolle "Jeder" aus dem Portal Gemeinde vergeben wird. Ebenso verfährt man mit Artikeln. Diese shared-Richtlinie wird den Modulen-Instanzen bzw. Artikeln zugeordnet, die für das Sharing zur Verfügung stehen sollen.
Es muss nur noch diese Modul-Instanz in das entsprechende Seiten-Template integriert werden bzw. im Sitemanager auf die gewünschte Seite gelegt werden.
Dann sollte in der Modulverwaltung von "Gemeinde" auf dieses Modul aus "Touristik" zugegriffen werden können, so dass eine Veröffentlichung in "Gemeinde" möglich ist.