Bild und Grafikformate

Dieses Thema wollen wir nur kurz anschneiden und auf das Wesentliche reduzieren. Sie finden dazu ausreichend Literatur im Internet oder in Büchern über Bildbearbeitung.

Bildformat JPG

Das JPG Format ist generell für echte Farbfotos geeignet. Der entscheidende Vorteil dieses Formats ist die Möglichkeit der drastischen Reduzierung der Dateigrößen. Die Ladegeschwindigkeit einer Website ist stark von den zu ladenden Bild-Datei-Größen abhängig. Je größer die Dateiformate desto länger warten Sie auf den Aufbau der Website.

Trotz schneller Internetverbindungen spielen die Dateigrößen zwar nicht mehr eine so wirklich große Rolle, das sollte aber nicht dazu verführen die Ladegeschwindigkeit außer Acht zu lassen. Ein Richtwert von ca. 50 KBytes pro Bild sollte nicht überschritten werden.

Für den Seitenaufruf auf einem Handheld oder Handy ist die Dateigröße sehr wichtig, denn die Internetverbindungen mit solchen Geräten sind oft sehr teuer und lange Ladezeiten erhöhen somit auch die Kosten, um auf solchen Seiten zu surfen.

Grafikformat GIF

Ein GIF-Format kann nur bis zu 256 Farben abbilden und ist ein Format aus den Anfängen des Internets. Einen wesentlichen Vorteil im Hinblick auf die Darstellung von transparenten Flächen (jedoch keine fließenden Übergänge von Farbe zu Transparenz) und einfache Animationen bietet das GIF-Format – auch bekannt als „animated GIF“. Dieses Format eignet sich hervorragend für Logos und Diagramme.

Grafikformat PNG

Das Format PNG wurde entwickelt, um GIFs abzulösen, was aber wegen der fehlenden Browserunterstützung nicht gelang. Ein PNG eignet sich hervorragend für Logos und Diagramme. Ein PNG ist in der Lage, fließende Übergänge von Farbe zu Transparenz abzubilden.

Bildformat TIF

Das Bildformat TIF ist ein reines Druckformat und kann im Internet nicht verwendet werden. In Browsern ist die Abbildung nicht möglich.
 

 

Das Recht am eigenen Bild

Wir haben alle schon einmal gehört, dass irgendein Prominenter irgendwen verklagt hat, da dieser ein „unvorteilhaftes“ Bild von ihm veröffentlich hat. Nun, was in der Glitzerwelt möglich ist betrifft uns auch.

Sie kennen das? Sie machen auf der Weihnachtsfeier in Ihrem Betrieb Bilder und würden diese gerne auf der Website veröffentlichen. Auf den Bildern sind aber Personen abgebildet und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie das Bild verwenden dürfen?

Richtig: Sie berühren damit das Persönlichkeitsrecht der Personen, die Sie fotografiert haben. Hier treffen Sie auf den Bereich der Rechtsprechung „Recht am eigenen Bild“ und den Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Um Schadens- und Unterlassungsansprüchen sowie im Extremfall Schmerzensgeldforderungen auszuschließen, müssen Sie die Einverständniserklärung der Personen in schriftlicher Form einholen.
 

Nutzungsrecht

Auf vielen Websites sieht man wunderschöne Bilder – da kommt einem oft der Gedanke „oh, die hätte ich auch gerne auf meiner Website“ – die einen dazu verführen wollen, diese zu kopieren und selbst einzusetzen.

ABER VORSICHT:

Bevor Sie Bilder auf Ihrer Website platzieren, sollten Sie in jedem Einzelfall die Nutzungsrechte klären. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie die Nutzungsrechte besitzen, rückversichern Sie sich bei der nächsten übergeordneten Instanz – Ihrem Chefredakteur – oder auch beim Fotografen.

Nutzungsrechte müssen ausdrücklich erteilt werden, d.h. ist ein Bild in einem Prospekt verwendet worden, besitzen Sie nicht automatisch auch das Nutzungsrecht für die Veröffentlichung auf Ihrer Website.

In der Regel lassen sich Urheber von Bildmaterial die Nutzung auch vergüten. Bilder die Sie von anderen Websites einfach kopiert haben, sollten Sie grundsätzlich nicht benutzen. In Fällen der Zuwiderhandlung droht Ihnen/Ihrem Unternehmen eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG).